Allgemeine Geschäftsbedingungen Offenberger OG Handel mit Edelmetallen

Stand: 1.12.2013

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte der Offenberger OG, Handel mit Edelmetallen (im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt). Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.2 Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen in diesen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen sind unzulässig und werden nicht Vertragsbestandteil.

 

1.3 Für Unternehmer gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wird.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

 

2.1. Angebote der Auftragnehmerin sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung durch den Kunden ist ein einseitig verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Nach Abgabe der Bestellung ist eine einseitige Abänderung des vom Kunden angebotenen Geschäfts (insbesondere Ware und Preis) durch diesen nicht mehr möglich. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch faktische Ausführung (Lieferung) zustande. Die bloße Bestätigung des Eingangs der Kundenbestellung bei der Auftraggeberin gilt nicht als Auftragsbestätigung.

 

2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Bestellungen des Kunden ganz oder teilweise nicht anzunehmen, wobei der Umfang der Annahme des Angebots des Kunden in der Auftragsbestätigung verbindlich mitgeteilt wird.

 

§ 3 Preise und Zahlungskonditionen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils bei Fälligkeit gültigen Umsatzsteuer, ab Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 8 Tagen, netto Kassa zu zahlen.

Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. als vereinbart.

 

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

 

3.3 Solange eine fällige Zahlung noch nicht erfolgt ist, ruht für die Auftragnehmerin die Pflicht zur Erbringung irgendwelcher Leistungen aus dem Vertrag und ist diese zur Zurückbehaltung von Leistungen berechtigt.

 

3.4. Im Fall der Versendung der Ware gehen die Versandkosten zu Lasten des Kunden und werden in der Rechnung separat ausgewiesen.

 

3.5 Im Fall der Abholung der Ware durch den Kunden hat diese binnen 2 Wochen ab Verständigung zu erfolgen. Für den Fall des Verzugs des Kunden mit der Abholung kann ab diesem Datum die Auftragnehmerin Lagerkosten in Höhe von 1% des Auftrags pro begonnenem Monat in Rechnung stellen.

 

§ 4 Lieferkonditionen

 

4.1. Die Auftragnehmerin handelt mit Münzen und Edelmetallen, die sie von dritten Anbietern bezieht. Die Auftragnehmerin ist daher, soweit nicht Lagerware verkauft wird, auf die pünktliche Lieferung Ihrer Vorlieferanten angewiesen. Die Auftragnehmerin erstellt ihre Auftragsbestätigung auf Basis einer Auftragsbestätigung ihres Vorlieferanten. Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung des Vorlieferanten berechtigen den Kunden nicht zum Schadenersatz. Im Falle des Verzugs des Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist gegenüber dem Kunden um die Dauer des Lieferverzugs des Vorlieferanten. Im Fall des Lieferausfalls des Vorlieferanten ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Geschäft durch einseitige Erklärung zurückzutreten.

 

4.2. Von der Auftragnehmerin angegebene Lieferfristen sind grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte anzusehen. Die Auftragnehmerin schuldet jedoch redliches Bemühen, die Lieferfrist einzuhalten. Wird die Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, ist der Kunde berechtigt, unter Nachfristsetzung von 4 Wochen vom Kauf zurückzutreten.

 

4.3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, Krieg oder politische Unruhen gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Die Lieferfrist verlängert sich in einem solchen Fall um eine angemessene Zeitdauer.

 

4.4. Als Lieferung bzw. Lieferdatum ist im Fall der Auslieferung durch Dritte die Übergabe der Lieferung an den Transporteur anzusehen, im Fall der Selbstabholung durch den Kunden das Datum der Verständigung des Kunden von der Abholbereitschaft oder mangels einer solchen, die Übergabe an den Kunden.

 

4.5. Ab Lieferung im Sinne des obigen Punktes 4.4 geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Auftragnehmerin ist ab Lieferung berechtigt, die Ware bei sich oder bei beauftragten Dritten auf Kosten des Kunden zu verwahren.

 

4.6. Wird mit dem Kunden die Versendung der Ware durch Dritte vereinbart, gehen Versandkosten und Kosten für Versicherung zu Lasten des Kunden. Sofern hinsichtlich des Transports nichts davon Abweichendes vereinbart wird, gilt Selbstabholung des Kunden als vereinbart.

 

§ 5 Gewährleistung und Haftung

 

5.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und allfällige Mängel der Auftragnehmerin ohne unnötigen Verzug mitzuteilen. Im Falle eines Unternehmergeschäfts ist mit der Unterlassung dieser Mitteilung der Verlust von Gewährleistungsansprüchen verbunden.

 

5.2. Die Gewährleistungsfrist für Mängel, die im Übergabezeitpunkt bestehen, beträgt für Unternehmergeschäfte 6 Monate, für Verbrauchergeschäfte 2 Jahre. Sofern gebrauchte Ware Inhalt des Geschäfts ist, beträgt die Frist bei Verbrauchergeschäften 12 Monate und entfällt Gewährleistung beim Unternehmergeschäft.

 

5.3. Jegliche Haftung Der Auftragnehmerin für Schäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Eine Haftung für bloße Vermögensschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn durch Falsch-, Fehl oder verspätete Lieferung oder durch sonstiges Verhalten der Auftragnehmerin ist gänzlich ausgeschlossen. Für Unternehmergeschäfte beträgt die Schadenersatzfrist 6 Monate.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Auftragnehmerin. Sofern auf der Ware ein Eigentumsvorbehalt eines Dritten (Vorlieferant) lastet, gilt der Eigentumsvorbehalt des Dritten bis zur vollständigen Bezahlung an die Auftragnehmerin. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jede Verfügung über die Ware, insbesondere Weiterverkauf und Verpfändung untersagt.

 

§ 7 Rücktrittsrecht

 

7.1. Verbrauchern kommt von einem im Fernabsatz geschlossenen Rechtsgeschäft ein Rücktrittsrecht iSd § 5e KSchG zu, das binnen 7 Werktagen durch Absendung der Rücktrittserklärung an (Günther & Bernadette Offenberger OG, Lindenweg 11, 3353 Seitenstetten) auszuüben ist. Das Rücktrittsrecht ist jedoch gem § 5f KSchG ausgeschlossen, bei Waren deren Preis von der Entwicklung auf dem Markt abhängt, wobei die Auftragnehmerin diesen Preis nicht beeinflussen kann.

 

7.2 . Der Kunde erklärt ausdrücklich, den wahren Wert der gekauften Ware zu kennen, diese aus besonderer Vorliebe von der Auftragnehmerin zu kaufen und auf den Einwand der Verkürzung über die Hälfte hiermit zu verzichten. Im Falle von Unternehmergeschäften gilt weiters der Ausschluss der Irrtumsanfechtung.

 

 

§ 8 Sonstiges

8.1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Bestimmung, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

8.2. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, im Zusammenhang mit jedem Rechtsgeschäft mit der Auftragnehmerin die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot der Geldwäsche zu beachten sowie sämtliche Auskünfte zu erteilen und Regeln und Anweisungen zu beachten, die für die Auftragnehmerin zur Einhaltung der Geldwäschebestimmungen gelten bzw. erforderlich sind.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Auftragnehmerin als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.